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Bundesverwaltungsgericht: Radfahren auf der Fahrbahn ist die Regel
18.10.10Kategorie: Radverkehr
Benutzungspflicht für Radwege muss begründet sein.
Wenn Sie sich in Erlangen umschauen, werden Sie bereits Reaktionen auf dieses Urteil bemerken: wo früher ein Zeichen 240 (gemeinsamer Rad-/Gehweg) oder 241 (getrennter Rad-/Gehweg) stand, ist heute entweder gar kein Schild oder ein "Radfahrer frei".
Klaus Wörle, der mit seiner Klage den Grundstein für die wegweisende Entscheidung des BVerwG gelegt hat, erhält 2010 einen Sonderpreis des Wettbewerbs best for bike





